Rechtsprechung
LSG Nordrhein-Westfalen, 06.03.2007 - L 2 KN 225/05 U |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Unfallversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ursachenzusammenhang zwischen einer Berufskrankheit und dem Tod des Versicherten; Voraussetzungen für die Gewährung von Hinterbliebenenrente; Beschränkung des Anspruchs auf Hinterbliebenenleistungen auf eine einzelne Berufskrankheit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Dortmund, 12.10.2005 - S 23 (6) KN 35/04
- LSG Nordrhein-Westfalen, 06.03.2007 - L 2 KN 225/05 U
- BSG, 25.09.2008 - B 2 KN 5/07 U B
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (9)
- BSG, 18.01.1990 - 8 RKnU 1/89
Arbeitsunfall
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.03.2007 - L 2 KN 225/05
Der Tod des Versicherten ist infolge eines Versicherungsfalls eingetreten, wenn er durch einen Arbeitsunfall oder eine BK, und sei es auch nur mittelbar, vor allem aufgrund der sich aus ihnen ergebenden Gesundheitsstörungen und Erkrankungen, verursacht wurde (BSGE 66, 156 = SozR 3-2200 § 553 Nr. 1), dh wenn diese mit Wahrscheinlichkeit eine rechtlich wesentliche Bedingung hierfür waren.Daher kommt es bei der Wertung im Bereich der haftungsausfüllenden Kausalität vor allem darauf an, welche Auswirkungen die Berufskrankheit und ihre Folgen gerade bei der betreffenden Einzelperson mit ihrer jeweiligen Struktureigenheit im körperlich-seelischen Bereich hervorgerufen haben (vgl BSGE 66, 156, 158 = SozR 3-2200 § 553 Nr. 1 mwN).
- BGH, 09.10.1997 - III ZR 4/97
Drittbezogenheit der Amtspflichten eines Versorgungsträgers im Verfahren zum …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.03.2007 - L 2 KN 225/05
Anders als bei der für das Zivilrecht maßgebenden Adäquanztheorie (stellvertretend BGHZ 137, 11, 19 ff mwN) folgt daraus keine abstrakt-generalisierende Betrachtungsweise; vielmehr ist die Kausalitätsbewertung in der gesetzlichen Unfallversicherung vom ex-post-Standpunkt aus, anhand individualisierender und konkretisierender Merkmale des jeweiligen Einzelfalles vorzunehmen. - BSG, 27.11.1985 - 2 RU 75/84
Berauschend wirkende Medikamente - Fahruntüchtigkeit - Unfallversicherunsgschutz
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.03.2007 - L 2 KN 225/05
Zur Bewertung der Qualität einer bestimmten Bedingung hat die Rechtsprechung (s etwa BSGE 59, 193, 195 = SozR 2200 § 548 Nr. 77 mwN) vielfach auf die Auffassung des "täglichen" oder "praktischen" Lebens abgestellt.
- BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität - …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.03.2007 - L 2 KN 225/05
Für diese Beurteilung ist der - zutreffende - Einwand der Klägerin, bei einer wesentlichen Mitursache müsse es sich nicht um eine annähernd gleichwertige Ursache handeln (vgl BSG Urteil vom 9.5.2006, SozR 4 - 2700 § 8 Nr. 17 sowie Urteile vom gleichen Tag Az.: B 2 U 40/05 R und B 2 U 26/04 R), ohne Belang. - BSG, 09.05.2006 - B 2 U 26/04 R
Anerkennung psychischer Gesundheitsstörungen als Unfallfolge
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.03.2007 - L 2 KN 225/05
Für diese Beurteilung ist der - zutreffende - Einwand der Klägerin, bei einer wesentlichen Mitursache müsse es sich nicht um eine annähernd gleichwertige Ursache handeln (…vgl BSG Urteil vom 9.5.2006, SozR 4 - 2700 § 8 Nr. 17 sowie Urteile vom gleichen Tag Az.: B 2 U 40/05 R und B 2 U 26/04 R), ohne Belang. - BSG, 09.05.2006 - B 2 U 40/05 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Kausalität - ursächlicher …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.03.2007 - L 2 KN 225/05
Für diese Beurteilung ist der - zutreffende - Einwand der Klägerin, bei einer wesentlichen Mitursache müsse es sich nicht um eine annähernd gleichwertige Ursache handeln (…vgl BSG Urteil vom 9.5.2006, SozR 4 - 2700 § 8 Nr. 17 sowie Urteile vom gleichen Tag Az.: B 2 U 40/05 R und B 2 U 26/04 R), ohne Belang. - BSG, 28.06.1988 - 2/9b RU 28/87
Hypothetisches unfallbezogenes Geschehen - Ursache im Rechtssinne - Tatsächliches …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.03.2007 - L 2 KN 225/05
Der Tod ist jedoch nicht infolge einer dieser Berufskrankheiten eingetreten, § 63 Abs. 1 Satz 2 SGB VII. Ob die Verursachung des Todes eines Versicherten infolge eines Versicherungsfalls festgestellt werden kann, entscheidet sich - bei Vorliegen einer Kausalität im naturwissenschaftlich-philosophischen Sinne - letztlich danach, ob die Berufskrankheit selbst - und nicht eine andere, davon unabhängige Ursache - die wesentliche Bedingung für den Eintritt des Todes bildet (st Rspr des BSG; vgl stellvertretend BSGE 63, 277, 278 = SozR 2200 § 548 Nr. 91 mwN;… Brackmann/Krasney, SGB VII, 12. Aufl, § 8 RdNrn 308 ff). - BSG, 25.07.2001 - B 8 KN 1/00 U R
Unfallversicherung - Hinterbliebenenleistung - entschädigungspflichtiger …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.03.2007 - L 2 KN 225/05
Der Tod selbst ist dagegen kein eigener Versicherungsfall, sondern kann lediglich der "ultimative" Folge- und Spätschaden eines Versicherungsfalles sein (stRspr bereits seit RVA vom 26. September 1928, EuM 23, 171, 172, vgl BSGE 88, 226, 228 = SozR 3-2700 § 63 Nr. 1 mwN). - BSG, 08.10.1987 - 9a RVi 5/85
Anstaltspflege - Kosten - Bekleidung - Erstattung - Ferien - Zuhause
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.03.2007 - L 2 KN 225/05
Bei dem Topos der "Lebensverkürzung um 1 Jahr" handelt es sich nicht etwa um eine eigenständige Kausalitätsnorm, sondern um einen expliziten Unterfall der Kausalitätstheorie der wesentlichen Bedingung, nach dem die wesentliche Ursächlichkeit für den Tod bei einer Lebensverkürzung durch Bk-Folgen von mindestens einem Jahr unwiderleglich vermutet wird (BSGE 62, 200, 203 = SozR 2200 § 598 Nr. 10).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 15.03.2018 - L 14 U 104/15 Eine zuverlässige Zusammenhangsbeurteilung setzt aber gerade voraus, dass die Todesursache möglichst exakt mit an Sicherheit grenzender, vernünftige Zweifel ausschließender Wahrscheinlichkeit (hier maßgeblicher Beweismaßstab des Vollbeweises) festgestellt werden kann [vgl. auch: Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 6. März 2007, L 2 KN 225/05 U, juris].